Mit OrthoTec auf Nummer sicher gehen
Einlagen für Sicherheitsarbeitsschuhe
Wer orthopädische Schuheinlagen trägt und zudem in einem Berufszweig tätig ist, in dem Sicherheitsarbeitsschuhe vorgeschrieben sind, braucht dafür spezielle Einlagen. Diese müssen den Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und auf das jeweilige Sicherheitsarbeitsschuhmodell zugelassen sein.
Die Alltagsschuheinlage darf nicht getragen werden. Schließlich könnte das negative gesundheitliche Folgen für den Mitarbeiter und in der Folge teure haftungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. OrthoTec bietet daher einen speziellen Service für die Einlagen-Versorgung am Arbeitsplatz an. Somit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen.
Fußprobleme und die Folgen
Der passende Arbeitsschutz ist im Handwerk und in Fertigungsbetrieben grundsätzlich ein sehr wichtiges Thema. Viele berufliche Tätigkeiten sind mit Risiken für den Bewegungsapparat und die Füße verbunden. Dazu gehören langes Stehen und langes Gehen auf hartem Untergrund, schweres Heben sowie einseitige Belastungen und unnatürliche Zwangshaltungen. Daraus resultieren dann oft typische Krankheitsbilder:
- Fersenspornbeschwerden
- Knickplattfuß
- ausgeprägter Spreizfuß
- Arthrose in Fuß, Knie oder Hüfte
- Sprunggelenksverletzungen
- Rückenerkrankungen
Durch Fußprobleme kommt es in der Folge zu Schonhaltungen. Die Probleme wachsen weiter und führen schließlich zu andauernden Krankmeldungen. Für den Arbeitgeber folgen daraus statistisch Einbußen von bis zu 15 Prozent.
Service-Partnerschaft für Unternehmen
Arbeitgeber sind laut Produktsicherheitsgesetz verpflichtet, die persönliche Schutzausstattung für ihre Mitarbeiter zu stellen – außer den Sicherheitsarbeitsschuhen sind das auch die richtigen Einlagen. Bei nicht passend abgestimmten Einlagen besteht die Gefahr, dass der notwendige Abstand unter der Zehenkappe zu gering ist oder die elektrische Leitfähigkeit im Schuh beeinträchtigt wird.
Benötigt ein Mitarbeiter eine individuelle Einlagenversorgung, muss diese gemäß der Arbeitsschutzvorschrift DGUV 112-191 EN ISO 20 345 EG-baumustergeprüft sein. Zur Einhaltung dieser Norm bieten wir Unternehmen eine Service-Partnerschaft mit günstigen Konditionen an. Unsere Fachleute kommen dazu ins Unternehmen, um die erforderlichen Fußmessungen vorzunehmen. Bei der Einlagenfertigung arbeiten wir mit einem speziell für Sicherheitsarbeitsschuhe entwickelten System, welches die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die Arbeitsschuheinlagen werden für jeden Mitarbeiter individuell angepasst und mit einem Prüfzeugnis ausgehändigt.